Bis 30.04.23: Bewerber aus der Gemeinde für Schöffenwahl 2023 gesucht
In diesem Jahr sind auch in Sachsen für eine vierjährige Amtszeit, die am 1. Januar 2024 beginnt, ca. 3.400 Schöffen zu wählen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mitwirken. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Die Schöffen werden von Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.
Jeder Bürger kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder, sofern er Jugendschöffe werden möchte, bei dem örtlich zuständigen Jugendamt (Landkreis Meißen, Landratsamt, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen) als Schöffe bewerben.
Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen erhalten sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Diese reichen Sie bitte bis zum
30.04.2023
bei der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4, 01689Niederau ein.
Reichel
Hauptamtsleiter