Einwilligung zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederau,
in den letzten Jahren war es eine gute alte Tradition die Alters- oder Ehejubiläen der älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde im Amtsblatt zu nennen. Diese Rubrik müssen wir jedoch einstellen, da es uns das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht nicht mehr erlauben, ohne die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person diese „Veröffentlichung“ vorzunehmen. Die Gesetze sollen die Bürgerinnen und Bürger vor ungewollter Datenverarbeitung schützen und stellen für Unternehmen aber auch für unsere Verwaltung hohe Anforderungen auf. Das ist in vielen Fällen auch gut so, denn in Zeiten von Internet, Onlinehandel oder Social Media ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene oder der 75. oder 80. Geburtstag der ehemaligen Kollegin oder des Nachbarn im Amtsblatt stünde und so ganz ungezwungen und ungefragt ein Glückwunsch möglich würde. Für viele gehört das zum Zusammenleben dazu, weshalb ich die Jubiläums-Rubrik im Amtsblatt auch in Zukunft weiterführen möchte. Falls Sie dieses Ziel teilen, können Sie mich unterstützen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an die Gemeindeverwaltung zurück:
Gemeindeverwaltung Niederau
Rathenaustraße 4,
01689 Niederau oder an
post@gemeinde-niederau.de.
Die Einwilligungserklärung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Niederau unter https://www.niederau.info/verwaltung/formulare/. oder hier:
Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Amtsblatt der Gemeinde Niederau
Liegt die Einwilligung vor, werden wir Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. und jedes folgende Ehejubiläum mit dem Namen und dem jeweiligen Jubiläum im Amtsblatt nennen. Die Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ihr Steffen Sang
Bürgermeister