Lärmaktionsplanung der Gemeinde – Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Auftrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft
Schritt 3: Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der sachgerechten Abwägung
Gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz)
Ausarbeitung zur LAP ohne Maßnahmeplan der Gemeinde Niederau