Lieblingsplätze für alle – Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020

In Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 21.Dezember 2015 (FRL Investitionen Teilhabe) besteht in der Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen 2020 „Lieblingsplätze für Alle“ auch 2020 wieder die Möglichkeit der Beantragung von Zuwendungen.

Nach 2.2 der FRL Investition Teilhabe werden Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit in Sinne von § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes bei bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen gefördert.


Förderziel:

Die Fördermittel dienen kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich (z.B. Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Freizeitbäder, Volkshochschulen, Gastronomie ist ausdrücklich nicht ausgeschlossen). Beispiele für Einzelobjekte sind u.a. induktive Höranlagen, Audio-Guides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, barrierefreie Zugänge, barrierefreie Sanitäranlagen.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Auftraggeber ist ausgeschlossen. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist ausnahmsweise möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt. Dies gilt insbesondere für

  • Jugend- und Freizeittreffs
  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Stadtteilzentren
  • Bibliotheken
  • Museen
  • Sportstätten des Freizeit- und Breitensports
  • Freibäder
  • Volkshochschulen.

Für das Jahr 2020 wurde das Programm um den Förderschwerpunkt „Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen“ erweitert. Diesen wird hiermit insbesondere die Möglichkeit gegeben, entsprechende Anträge einzureichen.

Wer kann beantragen:

Betreiber – auch Mieter und Pächter – von bestehenden, öffentlich zugänglichen Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung:

Die Zuwendungsfähigen Ausgaben betragen pro Einzelfall bis 25.000 Euro, diese sind bis zu 100% förderfähig.
Antragsunterlagen können Sie unter u.a. Adresse abfordern bzw. stehen diese auch unter
http://www.kreis-meissen.org/104.html
 zum Download bereit.

Den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.12.2019 (Ausschlussfrist) an:

Landratsamt Meißen
Kreissozialamt / Sozialplanung
Herr Wuttke
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Tel: 03521 / 725-3105
Fax: 03521 / 725-3100
Mail: sozialplanung@kreis-meissen.de | www.kreis-meissen.org