Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins am 07.12.2023

In der Gemarkung Niederau, Gemeinde Niederau, sollen Grenzen durch eine Katastervermessung nach §16 des Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetzes ( SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S.138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517), bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzungsberechtigte der aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im §28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des §16 Abs.3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung im Zusammenhang mit der Flurbereinigung K 8012 Niederau – VKZ 270401 (Aktenzeichen 7512/23).

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen dem Liegenschaftskataster entsprechend in die Örtlichkeit übertragen werden und Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet

für die Flurstücke 96/m, 96/7, 96/18, 98, 99, 100, 101, 102, 103/7, 103/24, 103/25, 103/26, 104, 105, 111, 119, 120, 120/a, 120/b, 120/c, 120/d, 120/e, 120/f, 120/g, 120/h, 120/i, 120/k, 120/l, 120/m, 120/n, 128, 163, 587/1, 587/2, 603, 604, 605, 606, 607, 626/1, 627, 629, 630, 631 und 632 der Gemarkung Niederau,

am Donnerstag, dem 07.12.2023 um 9:00 Uhr

in Niederau, Gröberner Straße 23,

statt.

Ich bitte die Beteiligten, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Die Beteiligten können sich auch durch eine(n) Bevollmächtigte(n) vertreten lassen. Diese(r) muss ihren / seinen Personalausweis und eine vom Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.

Festes Schuhwerk ist zweckmäßig und auf Grund der Größe des Objektes ist etwas Zeit einzuplanen. Bei einer Teilnahme am Grenztermin ist eine vorherige Rückmeldung wünschenswert, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Ich weise die Beteiligten vorsorglich darauf hin, dass auch ohne ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit einer / eines von ihnen beauftragten Bevollmächtigten ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Klaus Krüger
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Sörnewitzer Str. 66 A
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