Wichtig! Durchführung Grünschnitt an Grundstücksgrenzen und Unkrautbeseitigung
Liebe Bürgerinnen und Bürger
Liebe Hausbesitzer
Leider ist in letzter Zeit mehrfach aufgefallen, dass die Begrenzungslinien der Grundstücke durch die Hecken weit überschritten werden. Auch die Höhe von maximal 2,50 m wird nicht in jedem Grundstück eingehalten.
Der Überwuchs auf die Gehwege birgt große Gefahren für alle Fußgänger und Personen, die die Wege nutzen. Bitte achten Sie dringend darauf, dass Ihre Hecken nicht über Ihre Grundstücksgrenzen wachsen. Teilweise ist der Überwuchs so hoch und ausladend, dass die Straßenbeschilderung nicht mehr oder nur noch teilweise zu erkennen ist. Diese muss zwingend freigeschnitten werden um einen sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten.
Auch das Unkraut an der Grundstücksgrenze und im Schnittgerinne ist regelmäßig zu entfernen.
Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Dies möchten wir im Gemeindeinteresse vermeiden.