Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Die Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten Informationsmaterial über die Streitkräfte zukommen zu lassen.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Widerspruch eingelegt haben.

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift an die 

Gemeindeverwaltung Niederau
Einwohnermeldeamt
Rathenaustr. 4
01689 Niederau

zu richten.

Richter
Einwohnermeldeamt