Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Nach § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Die Datenerhebung dient dazu, Adressen zu erhalten, um potentiellen Rekruten Informationsmaterial über die Streitkräfte zukommen zu lassen.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Widerspruch eingelegt haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift an die
Gemeindeverwaltung Niederau
Einwohnermeldeamt
Rathenaustr. 4
01689 Niederau
zu richten.
Richter
Einwohnermeldeamt