ZAOE: Information zur Entsorgung von Abfällen im Rahmen von Corona-Schnelltests
Im Rahmen von Corona-Schnelltests in Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, Gewerbebetrieben sowie Verwaltungen können folgende Abfälle anfallen:
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ausgedrückte Abstrich-Teststäbchen,
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gefüllte Extraktionspufferröhrchen,
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Kunststoffpipetten,
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Testkassetten
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und persönliche Schutzausrüstung.
Gemäß den Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen zählen Abfälle von Antigen-Schnelltests, die z.B. im Rahmen point of care tests (POCT) anfallen, zum Abfallschlüssel ASN 18 01 04 gemäß Richtlinie der LAGA Nr. 18. Diese Abfälle dürfen gemeinsam mit Abfällen aus den Haushalten entsorgt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Abfälle direkt einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden.
Wie erfolgt die Entsorgung im Verbandsgebiet des ZAOE?
Die im Verbandsgebiet des ZAOE (Landkreis Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) eingesammelten Restabfälle werden ausschließlich in Müllverbrennungsanlagen verbrannt. Eine Vorsortierung der im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr eingesammelten Siedlungsabfälle findet nicht statt. Eine Mitentsorgung ist somit möglich.
Die genannten Corona-Abfälle sind bereits in der Testeinrichtung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (z. B. dickwandiger Abfallsack) oder bevorzugt mit Sack-in Sack-Methode zu sammeln. Die Extraktionspufferröhrchen sind vorher zusätzlich in stabile verschließbare Behälter zu geben oder zusammen mit saugendem Material zu verpacken, um austretende Flüssigkeit aufzufangen.
Sofern die Corona-Abfälle nicht desinfiziert werden können, sind diese in verschlossenen Sammelbehältnissen bzw. -säcken mindestens 5 bis 7 Tage in einem gesicherten Raum der Einrichtungen zu lagern. Erst danach dürfen diese Abfälle am Abfuhrtag im Restabfallbehälter zur Entsorgung bereitgestellt werden. Nach diesem Zeitraum ist nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums SMEKUL das Virus weitestgehend inaktiv.
Sollten die zusätzlich anfallenden Abfallmengen nicht in den vor Ort vorhandenen Restabfallbehälter des ZAOE untergebracht werden können, sind die bei jedem Rathaus und Wertstoffhof gegen Gebühr erhältlichen Restabfallsäcke des ZAOE zu verwenden. Andere neben den Abfallbehältern abgestellte Abfallsäcke werden von der öffentlichen Müllabfuhr grundsätzlich nicht mitgenommen.
Kontakt und weitere Infos:
Telefon: 0351 40404-567
E-Mail: info@zaoe.de
Internet: www.zaoe.de