Hinweise zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist nach dem Sächsischen Kreislauf- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) grundsätzlich verboten. Zulässige Verwertungsmöglichkeiten Pflanzliche Abfälle sind vorrangig auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, zu verwerten. Erlaubt […]

