Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft über die Auszahlung an ihre Mitglieder
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Niederau mit Weinböhla hat auf Ihrer ordentlichen Versammlung am 10.05.2026 einen Beschluss über eine Auszahlung an ihre Mitglieder gefasst.
Bis zum 31.10.2026 sollen pauschal an alle Mitglieder 7,00 € je ha bejagbare land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche ausgezahlt werden.
Alle Eigentümer von bejagbaren Flächen im Jagdbezirk Niederau mit Weinböhla sind per Gesetz Mitglied der Jagdgenossenschaft.
Grundlage für die Auszahlung sind die im Jagdkataster eingetragenen Flächen und Eigentümer, sowie eine im Jagdkataster hinterlegte IBAN. Die Jagdgenossenschaft hat selbst keinen Zugriff auf die Informationen zu den Eigentümern der Flächen.
Sollte es bei Eigentümern oder Bankdaten Änderungen gegeben haben, werden diese Mitglieder zur Aktualisierung mittels geeigneter Eigentumsnachweise aufgerufen.
Für die Auszahlung werden nur die Änderungen berücksichtigt, die bis zum 30.09.2026 in der Gemeindeverwaltung Niederau eingehen. Eine spätere, rückwirkende Auszahlung erfolgt nicht.
Gezeichnet
Der Jagdvorstand


