Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026

Gemäß Bundesgesetzblatt BGBl. 2026 I Nr. 31 vom 06.02.2026, veröffentlicht am 06.02.2026, steigen bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.

Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung und gilt damit auch für das Bürgeramt Niederau. Ein Ermessen der Gemeinde Niederau, die Kostensteigerung nicht weiterzugeben, besteht aufgrund der bundeseinheitlichen Vorgaben der „Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung“ nicht.

Was ändert sich konkret?

Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:

  • Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
  • Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Die Gebühr für ein Lichtbild, das direkt im Bürgeramt erstellt wird, bleibt unverändert bei 6 Euro.

Als Begründung für die Gebührenerhöhung führt das Bundesministerium des Innern die gleichermaßen gestiegenen Kosten bei der Bundesdruckerei sowie bei den Personalausweisbehörden an. Mit der Anpassung soll eine weiterhin kostendeckende Arbeit der Behörden ermöglicht werden.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Einwohnermeldeamt Niederau