Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 bundesweite Änderungen rund um den Personalausweis beschlossen. Diese betreffen sowohl die Gebühren als auch das Verfahren für Kinder unter 10 Jahren. Die neuen Regelungen gelten ab dem 7. Februar 2026.
Was ändert sich konkret?
Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
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Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
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Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
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Kinder unter 10 Jahre erhalten keinen Pin-Brief für die Onlinefunktion, da diese erst ab 16 Jahren nutzbar ist
Die Gebühr für ein Lichtbild, das direkt im Bürgeramt erstellt wird, bleibt unverändert bei 6 Euro.
Grund für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise sowie Investitionen in neue Sicherheitsmerkmale und digitale Verfahren.
Die neuen Gebühren gelten für alle Anträge, die ab sofort gestellt werden.
Bereits beantragte Personalausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Weitere Informationen: https://www.personalausweisportal.de
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr Einwohnermeldeamt Niederau



