Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen
Öffentliche Bekanntmachung
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemeinde Niederau
Auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 4 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) werden folgende Straßenabschnitte in das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemeinde Niederau eingetragen:
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Straßenbeschreibung
„Am Harthengraben“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 98 der Gemarkung Niederau
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Anlass
Der Straßenbereich wird im Zuge der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses eingetragen (§54 Abs.1, § 3 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz).
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Verfügung
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Die Straße „Am Harthengraben“ wird in das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen der Gemeinde Niederau eingetragen.
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Trägerin der Straßenbaulast ist die Gemeinde Niederau.
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Diese Verfügung wird mit der Eintragung in das Bestandsverzeichnis am 01.06.2023 wirksam.
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Bestandteil der Verfügung ist der beigelegte Lageplan.
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Einsichtnahme
Das Bestandsverzeichnis für die Ortsstraße „Am Harthengraben“ liegt vom 01.06.2023 bis zum 30.11.2023 für die Dauer von 6 Monaten in der Gemeindeverwaltung Niederau, Bauverwaltung, Rathenaustraße 4, 01689 Niederau während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Eintragungsverfügung kann bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Niederau, Rathenaustraße 4, 01689 Niederau einzulegen.
Niederau, 24.04.2023
Claus
Bürgermeister
Übersichtskarte Harthengraben