An alle Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen, jagdlich genutzten Flächen, des Jagdbezirkes Niederau mit Weinböhla (Mitglieder der Jagdgenossenschaft):
Entsprechend §3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft dazu verpflichtet, geeignete Unterlagen zum Nachweis des Eigentums, der Jagdgenossenschaft zur Verfügung zu stellen und Änderungen mitzuteilen.
Diese Daten sind die Grundlage für die Auszahlung der Jagdpacht und die Teilnahme an der Jagdversammlung. Daher werden alle Alten und neuen Mitglieder 30der Jagdgenossenschaft gebeten Änderungen, die sich in den letzten 5 Jahren ergeben haben, zu melden und zu belegen. Bitte übermitteln Sie diese Informationen bis zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich an das Gemeindeamt Niederau.
Hiermit laden wir alle Mitglieder des Jagdbezirkes Niederau mit Weinböhla zur Jagdversammlung
am 30.03.2023 um 17:00 Uhr
im Vereinshaus Oberau im Thomas-Müntzer-Ring 7a, 01689 Niederau ein
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
- Bericht des Jagdvorstandes zu den Jahren 2018-2022
- Entlastung des Vorstandes
- Beschluss der letzten Jahresrechnungen
- Beschluss über die Verwendung des Reinertrages und über die Auszahlung der Jagdpacht
- Beschluss des Haushaltsplans
- Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft
gez. der Jagdvorstand