Grundsteuer: Durchführung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 1. Januar 2026

Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.

Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.

Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich!

An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.

Die Gemeinde Niederau hat auf das Vorliegen von Änderungsbescheiden seitens Finanzamtes keinen Einfluss! Solange der Gemeinde Niederau keine geänderten Messbescheide vorliegen, kann sie die Grundsteuerbescheide nicht abschließend bearbeiten und ändern!