Grundsteuer-Reform in Sachsen: Information des Kassen- und Steueramtes der Gemeinde Niederau
Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird noch nach bisherigem Recht (Grundsteuergesetz in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)) erhoben. Die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide der
Gemeinde Niederau behalten daher bis zum 31.12.2024 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit.
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.
Die bereits weitgehend zugegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit den neuen Grundsteuerbescheiden verbindlich mitgeteilt.
Von daher ist es bitte erforderlich etwaige für die Zahlung der Grundsteuer verwendeten Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen.
Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Gemeinde Niederau eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Die entsprechende Information ist im Grundsteuerbescheid 2025 unter „Zahlung/Fälligkeit“ vermerkt.
TOP 4 Anlage Änderung Hebesatzsatzung