Hinweis zum Umgang mit Fund- und verletzten Tieren
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte informieren Sie bei verletzten oder allgemein aufgefundenen Tieren immer zuerst die Gemeinde Niederau. Die Gemeinde übernimmt die Koordination und kann als zuständige Auftraggeberin die erforderlichen Maßnahmen veranlassen sowie die entsprechenden Stellen mit der Versorgung oder Unterbringung des Tieres beauftragen.
Sollte die Gemeinde nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Tierpension Heyne, damit dem Tier schnell und unkompliziert geholfen werden kann.
Bitte beachten Sie: Werden ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde Niederau eigenständig private Maßnahmen oder Beauftragungen veranlasst, die Kosten verursachen, können diese grundsätzlich nicht von der Gemeinde übernommen oder erstattet werden.
Durch die vorherige Information der Gemeinde bzw. außerhalb der Dienstzeiten der Tierpension Heyne ist gewährleistet, dass eine schnelle Versorgung des Tieres erfolgen und gleichzeitig eine ordnungsgemäße Beauftragung sichergestellt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln.

