Hinweis zur Durchführung von Veranstaltungen mit gastronomischem Angebot
Im Rahmen der Durchführung von Veranstaltungen wird darauf hingewiesen, dass gemäß Gaststättengesetzes (SächsGastG) für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes eine entsprechende Anzeige bzw. Genehmigung erforderlich ist.
Dies betrifft sämtliche Vereine, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen, die im Rahmen der Veranstaltung Getränke und/oder Speisen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistungen abgeben oder eine gaststättenähnliche Tätigkeit ausüben.
Alle betroffenen Teilnehmer sind daher verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung (mind. 14 Tage) eine entsprechende Anzeige (sogenannte Gagev-Anzeige) bei der zuständigen Behörde zu stellen. Ohne diese Anmeldung ist eine Teilnahme am gastronomischen Angebot der Veranstaltung nicht zulässig.
Die fristgerechte Beantragung dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Veranstaltungsablaufs.
Wir bitten alle Beteiligten, dieser Verpflichtung nachzukommen und entsprechende Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Zur Vereinfachung wird empfohlen, vorab einen Termin im Gewerbeamt zu vereinbaren. Die Terminvergabe ist auch online unter folgendem Link möglich:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Gemeindeverwaltung Niederau



