Ordnungsamt informiert: Verpflichtung der Straßenanlieger Überhang zu beseitigen

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

bitte denken Sie daran: Sie sind verpflichtet, die an Ihren Grundstücken angrenzenden Straßen, Wege, Gehwege und Schnittgerinne sauber zu halten – also frei von Laub, Wildwuchs und Verschmutzungen.

Damit alle sicher unterwegs sind, müssen außerdem überhängende Äste zurückgeschnitten werden:

  • 🌳 2,50 m Höhe über Gehwegen

  • 🚗 4,50 m Höhe über Straßen

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!