Ordnungsamt informiert: Verpflichtung der Straßenanlieger Überhang zu beseitigen
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
bitte denken Sie daran: Sie sind verpflichtet, die an Ihren Grundstücken angrenzenden Straßen, Wege, Gehwege und Schnittgerinne sauber zu halten – also frei von Laub, Wildwuchs und Verschmutzungen.
Damit alle sicher unterwegs sind, müssen außerdem überhängende Äste zurückgeschnitten werden:
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🌳 2,50 m Höhe über Gehwegen
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🚗 4,50 m Höhe über Straßen
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!



