Steuerformulare ab 2027 nicht mehr in den Kommunen erhältlich

Die sächsische Finanzverwaltung stellt ihre Prozesse weiter auf digitale Abläufe um. Dazu gehört auch, dass ab dem Jahr 2027 die Auslieferung von Papier-Steuererklärungsvordrucken an Städte und Gemeinden eingestellt wird.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform abgeben möchten, können die Formulare künftig wie folgt erhalten:

  • in allen sächsischen Finanzämtern

  • online zum Ausdrucken unter www.formulare-bfinv.de

  • digital über das Portal „Mein ELSTER“ unter www.elster.de
    – ein schneller, sicherer und papierloser Weg, den bereits über 78 % der Steuerpflichtigen nutzen.

Die Finanzverwaltung bittet um Beachtung dieser Änderung und empfiehlt die Nutzung der digitalen Angebote.