Was macht das Holz im Bach?

Informationen der Unteren Wasserbehörde/Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Was macht das Holz im Bach?

Bei einem Spaziergang am Bach sieht man manchmal abgebrochene Äste, freigespülte Wurzelballen oder sogar einen vom letzten Sturm umgewehten Baum, der jetzt im Wasser liegt. Was hat es damit auf sich – mit diesem Holz im Bach? Kann das bleiben oder muss das weg?

Flussholz oder Totholz nennt man das Holz, das auf natürliche Art und Weise ins Gewässer gelangt ist. Doch tot ist es eigentlich nicht. Im Gegenteil: Holz ist ein beliebter Lebensraum im Bach. Es dient als Nahrung für zahlreiche Insektenlarven und andere Kleintiere. Diese wiederum sind die Beute von Fischen, die sich gern unter dem Holz verstecken. Das Wasser muss sich seinen Weg um das Holz herum suchen. Dadurch entstehen Stellen mit langsamer und schneller Strömung. Diese Vielfalt ist wichtig, um möglichst vielen Arten einen geeigneten Lebensraum bieten zu können.

Aber was ist bei einem Hochwasser? In der freien Landschaft stellt Totholz im Gewässer kein Problem dar. Es wird verdriftet und wieder abgelagert. Das ist Teil der natürlichen Fließdynamik. Innerorts und an Anlagen ist jedoch Vorsicht geboten. Hier können lose Äste zu Verklausungen führen und den Abfluss ernsthaft behindern. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung wird entschieden, wo Totholz an unbedenklichen Stellen liegen gelassen werden kann und an riskanten Stellen beräumt werden muss.

Übrigens ist Flussholz immer nur natürliches Material. Von Menschen eingebrachte Bretter oder andere Holzartikel sind – auch wenn sie im Fluss landen sollten – kein Flussholz, sondern Müll. Und Müll hat im Gewässer nun wirklich überhaupt nichts verloren. Außerdem kann dieser Müll zu Verklausungen und damit zur Behinderung des Abflusses führen. Im Hochwasserfall kann dies ernsthafte Schäden verursachen.

Merke: Totholz ist ein wichtiger Bestandteil von Bächen und kein Zeichen von unterlassener Pflege. In den meisten Fällen soll es unberührt bleiben.

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises.

Foto: Flussholz ist ein wertvoller Lebensraum und darf in der freien Landschaft im Gewässer bleiben.

Quelle: Knauer