Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung zum Haushaltsplan 2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUM
Entwurf der Haushaltssatzung zum Haushaltsplan 2026

Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Niederau liegt in der Zeit vom 19.01.2026 bis 29.01.2026 in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4, 01689 Niederau, Zimmer 14, während der Geschäftszeit zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Ebenso ist er in diesem Zeitraum online auf der Homepage der Gemeindeverwaltung www.niederau.info abrufbar.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen gegen den Satzungsentwurf der Haushaltssatzung 2026 zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (19.01.2026) und endet am 10.02.2026.

Marlen Mitzschke
Kämmerei