Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unterliegt dem Sächsischen Kreislauf- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG). Demnach ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten. Pflanzliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten. Dies kann wie folgt […]