Grundsteuer: Durchführung von Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 1. Januar 2026
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten […]

