Festsetzung der Hundesteuer der Gemeinde Niederau für 2025 + Appell an Hundehalter
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit §§ 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der derzeit gültigen Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Betrag festgesetzt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer für das Jahr 2025 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zum 15.05.2025 auf folgendes Konto der Gemeinde Niederau zu entrichten:
Kreditinstitut: Sparkasse Meißen
IBAN: DE42 8505 5000 3100 0103 95
BIC: SOLADES1MEI
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlegung des Widerspruchs nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht ändert.
Thomas Claus
Bürgermeister
Wir appellieren an alle Hundehalter!
Laut Hundesteuersatzung vom 01. Dezember 2021 ist jeder Hundehalter, der einen Hund besitzt, verpflichtet, Hundesteuer an die Gemeinde Niederau zu entrichten. Die Hundesteuer ist in Niederau mit 40,00 € im Jahr für den Ersthund festgesetzt.
Leider müssen wir feststellen, dass noch nicht jeder Hundehalter dieser Verpflichtung nachkommt.
Jeder Hundehalter wird nochmals gebeten, seinen Hund umgehend anzumelden, falls dies noch nicht erfolgt ist.
Angemeldet werden müssen Hunde, die älter als 3 Monate sind. Wer einen Hund nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Bei der Anmeldung des Hundes ist unbedingt die Rasse anzuzeigen. Falls vorhanden, legen Sie uns bitte bei der Anmeldung die betreffenden Papiere (Kauf, Zucht, Tierheim) vor. Hundemarken erhalten Sie bei der Anmeldung in der Gemeindeverwaltung Niederau, Kämmerei, Zimmer 12.
Gemeindeverwaltung Niederau
Kämmerei