Festsetzung / Zahlung der Hundesteuer der Gemeinde Niederau für das Kalenderjahr 2024

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Hundesteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit §§ 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der derzeit gültigen Fassung durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Betrag festgesetzt.

Zahlungsaufforderung:

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Hundesteuer / Pacht erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer / Pacht 2024 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zum 15.05.2024 auf folgendes Konto der Gemeinde Niederau zu entrichten:

Kreditinstitut: Sparkasse Meißen

IBAN: DE42 8505 5000 3100 0103 95

BIC: SOLADES1MEI

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer / Pacht kann innerhalb eines Monats nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlegung des Widerspruchs nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht ändert.

Niederau, 29. Januar 2024

Mitzschke
Kämmereiamtsleiterin