Förderprogramm “Lieblingsplätze für alle” – Anträge bis 30.11.24

Liebe Netzwerkpartner,

heute möchten wir wieder auf das Förderprogramm “Lieblingsplätze für alle” hinweisen.
Gerade für Vereinsanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser oder Kegelbahnen könnte diese Förderung interessant sein.

Anträge können bis 30. November 2024 eingereicht werden.
Gefördert werden einerseits Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gastronomie- und Gesundheitsbereich, und andererseits Investitionen zum Abbau von Barrieren in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-)Angebote, wie Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Freizeitreffs. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie

für den Landkreis Meißen unter:
Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025 »Lieblingsplätze für alle« / Landkreis Meißen (kreis-meissen.de)

Ansprechpartner: Herr Schneider, Tel. 03521 725- 3105