Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Niederau
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 den Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Beiplänen sowie die zugehörige Begründung in der Fassung vom 08.08.2022 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats. Parallel erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Beiplänen sowie zugehöriger Begründung in der Fassung vom 08.08.2022 liegt in der Zeit
vom 01.11.2022 bis einschließlich 04.12.2022
in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau im Zimmer 09 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden:
Montag 8.30 – 11.30 Uhr
Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr-
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 8.30 – 11.30 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Niederau vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch über die Internetseite der Gemeinde Niederau (s. unten) sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter: www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Niederau, 12.10.2022
gez. Claus
Amtsverweser