Hinweis zum Umgang mit Fundtieren
Fundtiere sind verlorene oder entlaufene Tiere, wie Hunde, Katzen, Ziervögel oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind – die nicht offensichtlich herrenlos sind und nicht von einer Person aufgefunden wurden, welche nicht bereits zuvor Eigentümer oder Besitzer des Tieres war.
Entdecken Sie ein solches Fundtier, müssen Sie den Fund des Tieres unverzüglich der Gemeinde anzeigen und sind verpflichtet, das Fundtier auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben.
Sollten Sie das Fundtier zu sich nach Hause nehmen, werden Sie Finder im Sinne des BGB und übernehmen die Verantwortung für das Tier.
Gemeindeverwaltung Niederau
Hauptamt