Hinweise zur Gewerbemeldung
Alle im Gemeindegebiet tätigen Gewerbetreibenden werden hiermit darauf hingewiesen, ihre bestehenden Gewerbeanmeldungen auf Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen.
Sofern sich Änderungen ergeben haben, sind diese dem Gewerbeamt mitzuteilen und entsprechend zu aktualisieren. Meldepflichtige Änderungen umfassen insbesondere:
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Namensänderungen
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Änderungen oder Erweiterungen der ausgeübten Tätigkeit
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Verlegung des Betriebssitzes, auch innerhalb des Gemeindegebietes
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Wechsel der Rechtsform
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Veränderungen bei Gesellschaftern oder im Vorstand
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Eröffnung oder Schließung von Zweigniederlassungen
Frist:
Die Anzeige der genannten Änderungen hat unverzüglich zu erfolgen.
Hinweis zu den Rechtsfolgen:
Das Unterlassen einer erforderlichen Gewerbemeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.
Zur Vereinfachung wird empfohlen, vorab einen Termin im Gewerbeamt zu vereinbaren. Die Terminvergabe ist online unter folgendem Link möglich:
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.




