Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
In den Gemarkungen Großdobritz und Gohlis, Gemeinde Niederau, sollen Grenzen durch eine Katastervermessung nach §16 des Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S.138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242), bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzungsberechtigte der aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im §28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten die Beteiligten im Rahmen des §16 Abs.3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung im Zuge des Ausbaues der Eisenbahnstrecke Leipzig-Dresden im Abschnitt Kottewitz-Weinböhla – Kockelsbergtunnel (Geschäftsbuchnummer 7150/20).
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen dem Liegenschaftskataster entsprechend in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet
für die Flurstücke 22, 23, 24, 54, 65/3, 70, 73 und 204 der Gemarkung Gohlis,
für die Flurstücke 538a, 539, 557, 558c, 600, 871, 909/3,1045/1, 1057, 1058, 1059/1, 1060b, 1061a, 1061b, 1062, 1063/1, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077/1, 1079, 1082, 1085, 1089, 1090/4, 190/7, 1090/8, 1091f, 1093 und 1095/1 der Gemarkung Großdobritz,
am Freitag, dem 10.06.2022 um 9:00 Uhr
in Niederau, Ortsteil Großdobritz, Einfahrt Hohlweg 15 (Schießplatz Großdobritz),
statt.
Ich bitte die Beteiligten, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Die Beteiligten können sich auch durch eine(n) Bevollmächtigte(n) vertreten lassen. Diese(r) muss ihren / seinen Personalausweis und eine vom Beteiligten unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Festes Schuhwerk ist zweckmäßig und auf Grund der Größe des Objektes ist etwas Zeit einzuplanen. Bei einer Teilnahme am Grenztermin ist eine vorherige Rückmeldung wünschenswert, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Ich weise die Beteiligten vorsorglich darauf hin, dass auch ohne ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit einer / eines von ihnen beauftragten Bevollmächtigten ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Klaus Krüger
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Sörnewitzer Str. 66 A
01689 Weinböhla
Telefon: 035 243 / 329 00
Mobil: 0170 / 4414275
Fax: 035 243 / 329 02
Email: vbk@gmx.de