Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung am 11.03.2025 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2025 mit seinen Anlagen beschlossen.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Niederau wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Meißen mit Bescheid vom 01.04.2025 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegen in der Zeit vom 29.04.2025 bis 09.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4, 01689 Niederau, Kämmerei zur kostenlosen Einsicht durch Jedermann zu folgenden Zeiten aus, gleichzeitig steht sie unter www.niederau.info dauerhaft zur Verfügung:

Montag 08.30 – 11.30 Uhr
Dienstag 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 08.30 – 11.30 Uhr

Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustanden gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahren- und Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht worden ist.
      Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Niederau, 03.04.2025 Thomas Claus
Bürgermeister