Öffentliche Bekanntmachung: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Information für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde
Das Landratsamt Meißen – Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt – hat mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 ein Aufstallungsgebot und Ausstellungsverbot zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza, H5N1) erlassen.
Diese Regelung gilt für den gesamten Landkreis Meißen – und damit auch für unsere gesamte Gemeinde.
Das bedeutet:
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Alles Geflügel (z. B. Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben usw.) muss in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Schutzvorrichtung gehalten werden, die zuverlässig den Kontakt zu Wildvögeln verhindert.
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Ausstellungen, Märkte oder Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere gehaltene Vögel gezeigt oder gehandelt werden, sind verboten.
Zusätzlich wurde mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 die Schutz- und Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb in der Gemeinde Ebersbach festgelegt.
In dieser Verfügung ist genau erkennbar, welche Gebiete zu den betroffenen Zonen gehören und welche besonderen Maßnahmen jeder Tierhalter dort zu ergreifen hat – z. B. Meldepflichten, Biosicherheitsmaßnahmen, Desinfektion, Aufstallung und Einschränkungen beim Transport oder Handel von Geflügel und Eiern.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in unserer Gemeinde und der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest.
Die Verfügungen sind ab sofort gültig und bleiben bestehen, bis sie vom Landratsamt Meißen wieder aufgehoben werden.
Pressemitteilung: Allgemeinverfügungen zur Vogelgrippe erlassen
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen im pdf-Format:
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) – Festlegung der Schutzzone und Überwachungszone gemäß Artikel 21 VO (EU) 2020/687
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest (Aviäre Influenza, AI) – Aufstallungsgebot und Ausstellungsverbot im Landkreis Meißen
Bitte beachten Sie diese Anordnungen sorgfältig und helfen Sie mit, die weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen:
03521 725-3502
lueva@kreis-meissen.de
www.kreis-meissen.de
TIERSE~2 Tierseuchenrechtliche_Allgemeinverfügung_Nr_2_2025_zum_Schutz_gegen_die_Geflügelpest_Aviäre_Influenza_AI_Aufstallungsgebot_und_Ausstellungsverbot_im_Landkreis_Meißen



