Öffentliche Bekanntmachung zum Entwurf der Haushaltssatzung zum Haushaltsplan 2025
Gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Niederau liegt in der Zeit vom 20.01.2025 bis 30.01.2025 in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4, 01689 Niederau, Zimmer 14, während der Geschäftszeit zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Ebenso ist er in diesem Zeitraum online auf der Homepage der Gemeindeverwaltung www.niederau.info abrufbar.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit Einwendungen gegen den Satzungsentwurf der Haushaltssatzung 2025 zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (20.01.2025) und endet am 11.02.2025.
Marlen Mitzschke
Kämmerei