Zahlung des Begrüßungsgeldes für Neugeborene in der Gemeinde Niederau auch im Jahr 2024
Auch im Jahr 2024 wird dieser „symbolische Willkommensgruß“ allen Eltern von Neugeborenen in der Gemeinde Niederau überreicht.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Niederau vom 23. Februar 2011 erhalten junge Eltern auf Antrag das „traditionelle“ Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 Euro in zwei Teilbeträgen zu je 50,00 Euro.
Voraussetzung dafür ist, dass das im Jahr 2024 geborene Kind auch in der Gemeinde Niederau wohnhaft ist.
Der erste Teil des Begrüßungsgeldes wird bei Nachweis der Geburt des Kindes und der zweite Teil bei Nachweis der regulären Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis zum 6. Lebensmonat ausgezahlt.
Die Übergabe des Begrüßungsgeldes Teil 1 und 2 erfolgt in der Gemeindeverwaltung Niederau in der Kämmerei, durch Frau Barbara Wojtera (Tel.: 035243 33631), Zimmer 12, dort erhalten Sie auch das Antragsformular.
Vorzulegen sind:
Teil 1: Personalausweis des Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde
Teil 2: Untersuchungsheft des Kindes
Gemeindeverwaltung Niederau
Kämmerei