Ab 29.04.24: Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten, Gemarkung Großdobritz
Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung zur Verbesserung des Liegenschaftskatasters
Gemarkung: Großdobritz beantragte Flurstücke: verschiedene
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit den oben angeführten und beantragten Katastervermessungen und Abmarkungsarbeiten nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, kann es erforderlich werden, dass Ihr bzw. Ihre Flurstücke, im unten eingerahmt dargestellten Gebiet, betreten werden müssen. Falls von Ihrer Seite der Wunsch besteht, können Sie den Vermessungsarbeiten beiwohnen. In diesem Fall bitten wir wegen einer genauen Terminabsprache um Rückruf. Die Arbeiten können auch ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden. Bitte benachrichtigen Sie etwaige Nutzungsberechtigte (z.B. Pächter) und informieren Sie uns über die Lage etwaiger unterirdischer Leitungen, soweit Sie davon Kenntnis haben.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich am 29.04.2024 beginnen.
Ich bitte Sie, meinen Mitarbeitern den Zutritt zu Ihrem Flurstück zu gewähren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Steffen Hilbrig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Vermessungsbüro Steffen Hilbrig, Rauhentalstr.105, 01662 Meißen
Tel.: 03521 400700 Fax: 03521 400701
mail: post@vermessung-meissen.de