Bebauungsplan “Nahversorgung und Wohnen am Bierlichtbach Ockrilla”
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes ‚Nahversorgung und Wohnen am Bierlichtbach Ockrilla‘ in der Fassung vom 22.11.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie die zugehörige Begründung gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Die Gemeinde Niederau beabsichtigt, auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen im Südwesten des Ortsteils Ockrilla Baurecht für einen Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung sowie ergänzend für Wohnbebauung zu schaffen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,6 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im untenstehenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1.000.
Die kompletten Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 28.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
im Internet hier unter diesem Text sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustraße 4 in 01689 Niederau im Zimmer 09 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienststunden:
Montag 8:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 9:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 8:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 8:30 – 11:30 Uhr
Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Niederau vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.
Ihre Stellungnahme senden Sie soweit möglich bitte elektronisch an: post@gemeinde-niederau.de
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit integrierter Grünordnung (grünordnerische Bestandsbewertung und Maßnahmenvorschläge, Bestands- und Maßnahmenplan)
- Geotechnischer Bericht (Baugrund- und Gründungsverhältnisse)
- Erschließungsplanung (Verkehrserschließung sowie Ver- und Entsorgung. Lageplan 1 und 2)
- Schalltechnisches Gutachten (Geräuschimmissionen Straßenverkehr sowie Gewerbe)
Lageplan