Breitbandausbau in der Gemeinde Niederau – Arbeitsstand August 2023

(Quelle Headerbild: neurolle – Rolf  / pixelio.de)

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 27.04.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, dem Vergabevorschlag des technisch- / juristischen Beraterstabes folgend, die NGN Fiber Network GmbH & Co. KG (vormals: NGN Fiber Network KG), zu den im Angebot verankerten Konditionen, für den flächendeckenden Glasfasernetzausbau auf dem Gebiet der Gemeinde Niederau zu beauftragen, um nachfolgend das Angebot der NGN Fiber Network KG durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie durch die ateneKOM prüfen zu lassen.

Die abschließende Prüfung des Angebotes der NGN Fiber Network GmbH & Co. KG durch die BNetzA ist erfolgt. Die abschließende Prüfung der Fördermittelgeber (Bund und Freistaat Sachsen) hat einen erheblichen längeren als den hierfür ursprünglich geplanten Zeitraum in Anspruch genommen, u. a. bedingt durch einen Wechsel des Projektträgers, Schwierigkeiten bei der Datenmigration des neuen Projektträgers, notwendiger Anpassungen des Angebotes der NGN Fiber Network GmbH & Co. KG usw.

Mittlerweile liegen jedoch die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Bescheid vom 13. Februar 2023) und des Freistaates Sachsen (Bescheid vom 22. Februar 2023) vor. Die von der NGN Fiber Network GmbH & Co. KG angebotene Wirtschaftlichkeitslücke, die sie von der Gemeinde für den Breitbandausbau von der Gemeinde erhält, beträgt 6.488.045,98 EUR. Gemäß dem Zuwendungsvertrag ist dies die Maximalförderung, die die NGN Fiber Network GmbH & Co. KG erhält. Die NGN Fiber Network GmbH & Co. KG ist verpflichtet, alle förderfähigen Adresspunkte im Ausbaugebiet zu erschließen. Der Bund gewährt der Gemeinde Niederau hierfür eine Förderung in Höhe von 3.892.827,00 EUR und der Freistaat Sachsen in Höhe von 2.343.820,00 EUR, die die Gemeinde an die NGN Fiber Network GmbH & Co. KG weiterreicht. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit 251.398,98 EUR.

Die Auflagen und Nebenbestimmungen gemäß dem Zuwendungsbescheid des Bundes wurden weitestgehend abgearbeitet und die notwendigen Unterlagen wurden bis zum 14. April 2023 in das elektronische Portal des Projektträgers des Bundes hochgeladen. Zu der noch offenen Auflage/ Nebenbestimmung, dass keine doppelte/ parallele Trassenführung mit dem Projekt des Landkreises Meißen erfolgen darf, wurden entsprechende Erklärungen gegenüber dem Projektträger des Bundes abgegeben, dass diese in den laufenden Planungen bzw. im laufenden Ausbauverfahren gemeinsam zwischen der Gemeinde Niederau und der NGN Fiber Network GmbH & Co. KG einerseits sowie dem Landkreis Meißen und dem vom Landkreis Meißen bezuschlagten Telekommunikationsunternehmen andererseits entsprechend abgestimmt werden. Die ersten Vorbesprechungen hierzu haben bereits stattgefunden. Die entsprechenden Umplanungen hinsichtlich der Trassen werden während der Planungsphase vorgenommen.

Somit wurde der Zuschlag auf das Angebot der NGN Fiber Network GmbH & Co. KG erteilt, welche in den 7 Ortsteilen der Gemeinde Niederau ab September 2023 den geplanten Ausbau beginnen wird. Der Ausbau beträgt voraussichtlich 3 Jahre. Derzeit befindet sich der Vertragsentwurf bei einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, in juristischer Prüfung.