Information zum Abbrennen von Feuerwerken
In den vergangenen Monaten ist es in der Gemeinde Niederau vermehrt zu Beschwerden in Hinblick auf Feuerwerke gekommen, die im Zeitraum vom 02. Januar bis 30. Dezember durchgeführt wurden.
In diesem Zeitraum dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) nur nach Erteilung einer speziellen Erlaubnis oder nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes abgebrannt werden. Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke werden von den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde Niederau bearbeitet. Für Feuerwerke der Kategorie F2 ist daher rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) eine Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Gemeinde Niederau zu stellen. Ein entsprechendes Formular wird auf unserer Homepage bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Abbrennen von Feuerwerken unter folgenden Punkten nicht genehmigt werden kann:
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Das Feuerwerk wird in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen stattfinden.
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Der Abbrennplatz lässt keinen ausreichenden Sicherheitsabstand für Zuschauer, umliegende Gebäude und Fahrzeuge sowie Bäume oder vergleichbar brandempfindliche Gegenstände zu.
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Vom Eigentümer des Grundstückes, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll, liegt keine Zustimmung vor.
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Am Tag des Feuerwerkes wurde die Waldbrandgefahrenstufe IV oder V ausgerufen.
Die Durchführung eines Feuerwerkes der Kategorie F2 im obigen Zeitraum ohne Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro bei Kenntniserlangung des Verantwortlichen geahndet werden.
Das Gefahrenpotenzial von Feuerwerken, insbesondere die Brandgefahr sowie die Gefahr der Beschädigung und Verschmutzung von fremden Eigentum ist ebenfalls zu beachten.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederau, Rücksicht aufeinander zu nehmen, um Ärger und Unannehmlichkeiten im Zusammenleben in unserer Gemeinde zu vermeiden.
Gemeindeverwaltung Niederau
Hauptamt