Das Ordnungsamt informiert: Verpflichtungen von Straßenanliegern
Die Gemeindeverwaltung erinnert, dass alle Straßenanlieger die Verpflichtung haben, angrenzende öffentliche Straßen, Wege, Gehwege und Schnittgerinnen von Verunreinigungen, Wildwuchs und Laub zu reinigen.
Äste von Bäumen und Sträuchern sind an Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m sowie an Straßen bis zu einer Höhe von 4,50 m aus dem Lichtraumprofil herauszuschneiden.
Wir bitten alle Straßenanlieger um Beachtung.